Was ist ein vertragsarzt?

Ein Vertragsarzt ist ein Arzt, der einen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen hat und somit Leistungen für die Versicherten erbringt. Dieser Vertrag regelt unter anderem die Vergütung für die erbrachten medizinischen Leistungen.

Vertragsärzte sind in der Regel niedergelassene Ärzte, die eine eigene Praxis betreiben. Sie können verschiedene Fachrichtungen haben, wie zum Beispiel Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Pädiatrie oder Gynäkologie.

Die Leistungen, die ein Vertragsarzt erbringt, umfassen unter anderem die Diagnose und Behandlung von Krankheiten, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und die Verschreibung von Medikamenten. Sie sind in ihrer Arbeitsweise an gesetzliche Vorgaben und medizinische Leitlinien gebunden.

Um als Vertragsarzt tätig zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören eine Approbation als Arzt, eine Facharztausbildung sowie die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung. Die Zulassung erfolgt in der Regel über die Kassenärztliche Vereinigung, die für die regionale Verteilung der Vertragsarztsitze zuständig ist.

Vertragsärzte erhalten eine Vergütung für ihre Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen. Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich festgelegt und kann je nach erbrachter Leistung variieren.

Ein Vertragsarzt hat in der Regel eine eigene Praxis oder ist in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Er kann auch als angestellter Arzt in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) arbeiten.